Die Satzung

Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Der Geschäftsanteil beträgt 150 Euro. Damit ist das Mitglied an der Genossenschaft beteiligt, ist nach der Satzung stimmberechtigt und erhält eine jährliche Dividende, die z.Zt. 4 % (brutto) beträgt.

Die Mitgliedschaft kann bei einer Aufgabe der Wohnung wieder gekündigt werden. Dann wird das Geschäftsguthaben nach Genehmigung der Bilanz für das letzte Jahr der Mitgliedschaft wieder ausgezahlt.